Herabfallen oder Ausbreiten von schleimigen oder gefährlichen Stoffen: | Wer das Herabfallen oder Ausbreiten von schleimigen, brennbaren oder gefährlichen Stoffen nicht verhindern konnte, muss diese unter anderem entfernen oder auf dem Boden verteilen, wenn möglich Sand, Erde , Sägemehl oder anderes Material, das zur Wiederherstellung der Haftung geeignet ist